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Information für Klientinnen und Klienten

In einem Erstgespräch schildern Sie Ihr Anliegen.

Durch gezieltes Nachfragen versuche ich als Therapeut, Ihre Situation und Ihren Behandlungsauftrag zu verstehen und zu erfassen. So kann ich einschätzen, ob ich Sie in Ihrem Anliegen unterstützen kann.

Sie bereiten sich auf dieses Erstgespräch vor, indem Sie sich überlegen, welche Anliegen, Beschwerden und Erwartungen Sie an den Therapeuten haben.

Nach dem Erstgespräch vereinbare ich mit Ihnen eine Abklärungsphase mit drei Probesitzungen.

So können Sie erfahren, ob Sie mit Ihrem Anliegen bei mir an dem Ihnen zusprechenden Ort sind.

Die Abklärungsphase dient mir zur diagnostischen Einordnung Ihrer Beschwerden, zur Klärung Ihres Auftrages und damit zur prognostischen Aussage:

  • Worum geht es?
  • Welche Veränderungen sind realistisch?
  • In welchem Zeitraum?

Falls Sie sich nicht wohl fühlen, sprechen Sie dies an, damit allfällige Gründe besprochen und ausgeräumt werden können. Wenn Sie dennoch wechseln wollen, sprechen Sie dies offen an.

Auf der Grundlage Ihrer Problemschilderung und Veränderungsanliegen – Psychotherapie heisst Wille zur Veränderung - erstelle ich gemeinsam mit Ihnen individuelle Behandlungsziele.
Übergeordnetes Ziel einer jeden Psychotherapie ist:

  • die persönliche Entwicklung durch Förderung der Selbstheilungskräfte,
  • Selbstfürsorge
  • und Beziehungsfähigkeit.

In den Psychotherapiesitzungen erarbeiten Sie mit meiner Anleitung Fertigkeiten, die es Ihnen ermöglichen, sich selbst zu unterstützen im Umgang mit Ihren Themen, d.h. bei Ihrer persönlichen Entwicklung. Die stetige Verbindung von Gedanken, Gefühlen und Körperwahrnehmungen nimmt dabei eine wichtige Rolle ein.

Die neurobiologische Forschung bestätigt, dass nachhaltige Veränderungen stattfinden, wenn alle drei Ebenen – Körperempfindungen, Gefühle und Denken – in die Behandlung miteinbezogen werden.

Die traumazentrierte Psychotherapie folgt den Richtlinien der Deutschsprachigen Gesellschaft für Psychotraumatologie (DeGPT).

Der therapeutische Prozess folgt verschiedenen Stadien: Unabdingbar ist zunächst der Aufbau einer tragfähigen, vertrauensvollen therapeutischen Arbeitsbeziehung. Daraus dann vor allem Stabilisierung.  Sodann die Distanzierung von Traumamaterial und erst danach Durcharbeiten des Traumas durch Konfrontation in sensu mit Hilfe verschiedener Techniken, d.h. Traumaintegration. Während des ganzen Prozesses finden Integration, Trauerarbeit und Wiederanknüpfen an vorbestehende Ressourcen ihren je eigenen Raum.

Der Aufbau einer auf Vertrauen bauenden Arbeitsbeziehung stellt recht eigentlich den zeitlich längsten und v.a. wichtigsten Anteil traumazentrierter psychotherapeutischer Arbeit dar.

Traumazentrierte Psychotherapie beinhaltet vor allem und zunächst Therapie der Traumafolgen. Wie vorgängig beschrieben erst nach Etablierung einer tragfähigen, von Vertrauen geprägten Beziehung kann eine Traumabearbeitung, d. h. Traumaintegration erarbeitet werden. Psychotherapeutische Arbeit ist Teamarbeit. Ich kann Sie nicht heilen oder verändern, sondern nur in Ihrem Veränderungsprozess unterstützen und begleiten.

Selbstverständlich stehen mir hierzu bewährte und zieldienliche Methoden zur Verfügung, u.a. PITT nach Luise Reddemann, Methoden nach M. Huber sowie körperpsychotherapeutische (IBP nach J. L. Rosenberg) und gestalttherapeutische Ansätze. Sie werden Erklärungsmodelle kennen lernen, die Ihnen helfen, sich selbst und andere besser zu verstehen. Sie werden «Werkzeuge» erhalten und erlernen, die Sie in Ihrem Alltag zur besseren Problem- und Konfliktbewältigung einsetzen können.

Mit konkreten Hausaufgaben unterstütze ich Sie dabei, den therapeutischen Prozess im Alltag weiterzuführen, Ihre Eigenverantwortung zu fördern und Ihre Selbstfürsorge zu stärken.

Das Führen eines Therapiebuches sowie eines separaten Traumbuches sind selbstverständliche Therapieelemente in meiner Praxis. Psychotherapeutische wie psychiatrische Arbeit heisst für mich auch Miteinbeziehen des sozialen Umfeldes, d. h. auch des (Lebens)Partners – selbstverständlich nur mit Ihrem Einverständnis.

Die Angehörigenarbeit (Begleitung, Unterstützung, Aufklärung / Psychoedukation) hat in meiner Praxis einen tragenden Stellenwert.

Psychotherapien führe ich in Absprache mit Ihnen grundsätzlich ohne medikamentöse Begleitbehandlung durch: sofern möglich und ethisch vertretbar. Traumafolgestörungen erfordern indes mitunter auch den (ev. nur vorübergehenden) Einsatz von spezifischen Medikamenten wie z. B. Antidepressiva- immer jedoch in gemeinsamer Absprache mit Ihnen.

Grundsätzlich orientiert sich das therapeutische Gesamtkonzept – Medikamente (soweit sinnvoll) und psychotherapeutische Behandlung - am anthroposophischen Menschenbild.

Eine allfällige medikamentöse psychiatrische Behandlung wird während der ganzen Dauer der Behandlung ausschliesslich von mir übernommen und verantwortet. Insofern ist es unabdingbar, dass Sie Ihren Hausarzt darüber informieren.

Ebenso unabdingbar ist, dass Sie mir, am besten zum Erstkontakt, eine Liste aller von Ihrem Hausarzt ausgehändigten / verordneten Psychopharmaka und anderer Medikamente mitbringen. So kann gleich zu Beginn der Behandlung eine Beurteilung von allfälligen Medikamenteninteraktionen bzw. unerwünschten Nebenwirkungen und Kontraindikationen erfolgen.

Psychotherapie ist wie die psychiatrische Behandlung eine Leistung aus dem TARMED und wird von Ihrer Grundversicherung übernommen.

Psychotherapeutische Einzelsitzungen finden in der Regel mindestens einmal wöchentlich statt und dauern zwischen 60 und 75 Minuten, mitunter auch je nach Verlauf und Notwendigkeit mittelfrequent mit zwei Sitzungen pro Woche.

Im Laufe der Behandlung biete ich Ihnen E-Mailkontakt/Beratung an über Threema.ch. Ihre Registrierung bei Threema möchte ich Ihnen sehr beliebt machen, weil es derzeit der absolut sicherste und v.a. unkomplizierteste und kostengünstigste Weg in der elektronischen Kommunikation darstellt. Sie erhalten immer eine Antwort – wenn auch nicht sofort. Die datenschutzrechtliche Problematik macht zwar einen Schriftverkehr per Post wesentlich sicherer und ist aus therapeutischer Sicht auch sinnvoller, die Entscheidung darüber stelle ich Ihnen anheim.

Die Dauer der Therapie ist abhängig von Ihrem Beschwerdebild, dem Ausmass Ihrer Schwierigkeiten. Traumafolgestörungen sind tiefgreifende komplexe seelische Verletzungen, die ein langsames, behutsames psychotherapeutisches Arbeiten erfordern: «Langsam ist meistens schneller». Erst im Verlauf der Behandlung wird deutlich werden, mit welchem Zeitrahmen voraussichtlich zu rechnen ist.

Sofern eine längere Unterbrechung Ihrer beruflichen Tätigkeit notwendig wird, muss eine allfällige Wiederaufnahme – insbesondere nach längerem Krankenstand -sorgfältig vorbereitet werden. In der Regel biete ich dazu Standortgespräche mit dem Arbeitgeber und Ihnen in meiner Praxis an.

Ich erteile grundsätzlich nicht! Auskünfte an Ihren Arbeitgeber – weder schriftlich und schon gar nicht telefonisch. Allenfalls kann auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin dazu ein Standortgespräch in meiner Praxis stattfinden.

Sofern Sie länger als 6 Monate arbeitsunfähig sind, wird Sie die Sozialversicherung / IV kontaktieren und zu einer schriftlichen Anmeldung auffordern. Gerne unterstütze ich Sie in allen Belangen bezüglich IV resp. IV-Massnahmen.

Vereinbarte Sitzungstermine sind verbindlich

Im Verhinderungsfall muss der Termin zwingend mindestens einen Werktag im Voraus (unter der Woche 24 Stunden, übers Wochenende 48 Stunden) per Telefon mir oder meinem Sekretariat (ggf. Combox!) mitgeteilt werden.

Absagen per E-Mail oder SMS akzeptiere ich nicht.

Bei kurzfristiger Absage oder unentschuldigter Absenz verrechne ich Ihnen die Sitzung in voller Höhe der vereinbarten Dauer (60 /75 Minuten). Beachten Sie, dass die Verrechnung versäumter Termine von den Krankenkassen nicht übernommen wird und somit in voller Höhe zu Ihren Lasten geht.

Ihre Krankenkasse übernimmt in aller Regel die Kosten der Behandlung abzüglich des üblichen Selbstbehaltes. E-Mailkontakt(e)/- Beratung(en) werden gemäss TARMED Suisse in Rechnung gestellt («Telefonische Beratung»).

Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel im TP-Verfahren (mitunter auch im TG-Verfahren).

Die Abrechnung erfolgt via ÄRZTEKASSE GRAUBÜNDEN direkt mit den Krankenkassen. Allfällige Inkongruenzen wie sie sich eventuell aus Ihrem Versicherungsstatus (z.B. nicht kommunizierter Wechsel der Krankenkasse) ergeben leite ich direkt an den Klienten weiter mit dem Auftrag sich mit der Krankenkasse direkt in Verbindung zu setzen. Sollte/n das/die Problem/Probleme nicht innert 2 Wochen geklärt und damit eine reguläre Abrechnung via ÄRZTEKASSE GRAUBÜNDEN nicht garantiert sein, stelle ich die Rechnung zur Minimierung meines administrativen Aufwands dem Klienten zur umgehenden Begleichung zu.

Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen kann Ihre Krankenkasse nach der 40. Sitzung (KVL, Art. 3) einen schriftlichen Verlaufsbericht mit Begründung weiterer Sitzungen einfordern. Sie erhalten in jedem Fall davon, wie von aller Korrespondenz mit Ihrer Krankenkasse eine Kopie zu Ihrer Orientierung.

Während laufender Psychotherapien nehme ich grundsätzlich persönlich keine Telefonate an, um Klient*Innen eine ungestörte Sitzung garantieren zu können. Ihr Anruf wird auf Combox weitergeleitet, die soweit möglich nach jeder Sitzung auf allfällige Anrufe überprüft wird. Mein Rückruf erfolgt so bald als möglich.

Ausserhalb der Sprechstunde sowie an den Wochenenden bzw. Sonn- und Feiertagen:
In dringenden Fällen telefonisch (081 925 13 48) oder per Threema
erreichbar.

Das Mobile wird jedoch nur unregelmässig auf eingegangene Nachrichten überprüft. Hinterlassen Sie mir in Ihrer Nachricht die Uhrzeit Ihres Anrufs sowie Ihre Telefon-/ Mobilenummer auf der ich Sie erreichen kann, damit gegebenenfalls baldmöglichst eine Krisenintervention vereinbart werden kann.

Es versteht sich von selbst, dass alle in der Therapie angesprochenen Inhalte der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen und dementsprechend streng vertraulich behandelt werden. Informationen an Dritte resp. den (Ehe)partner können nur nach ausdrücklicher schriftlicher Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht durch Sie erfolgen.

Bitte beachten

Kosten und Rechnungsstellung

Ihre Krankenkasse übernimmt in aller Regel die Kosten der Behandlung abzüglich des üblichen Selbstbehaltes. E-Mailkontakt(e)/- Beratung(en) werden in Rechnung gestellt.

Zeichnet sich eine längere psychotherapeutische Behandlung ab, ist eventuell ein baldiger Antrag meinerseits bei Ihrer Krankenkasse auf längerfristige Kostenzusage sinnvoll.

Mehr Details

Absage eines Sitzungstermins

Vereinbarte Sitzungstermine sind verbindlich!

Im Verhinderungsfall muss der Termin zwingend mindestens einen Werktag im Voraus (unter der Woche 24 Stunden, übers Wochenende 48 Stunden) per Telefon mir oder meinem Sekretariat (ggf. Combox!) mitgeteilt werden.

Absagen per E-Mail oder SMS akzeptiere ich nicht.

Bei kurzfristiger Absage oder unentschuldigter Absenz verrechne ich Ihnen die Sitzung in voller Höhe der vereinbarten Dauer (60 /75 Minuten). Beachten Sie, dass die Verrechnung versäumter Termine von den Krankenkassen nicht übernommen wird und somit in voller Höhe zu Ihren Lasten geht.